Prozess gegen Alexander Schiebel verschoben: Prozessbevollmächtigter verstorben
München/Bozen, 13.01.2021: Der für den 14. Januar angesetzte erste Prozesstag in Bozen wegen übler Nachrede gegen Alexander Schiebel, Autor des Buchs »Das Wunder von Mals«, wird auf den 28. Mai vertagt. Grund ist der tragische Tod von Michael Grüner, dem Prozessbevollmächtigten für die Rücknahme der Strafanträge gegen Alexander Schiebel sowie den Agrarreferenten des Münchner Umweltinstituts Karl Bär. Grüner kam Anfang Januar gemeinsam mit seiner Frau bei einem Lawinenunglück in Südtirol ums Leben.
13.01.2021
Das parallel laufende Verfahren gegen Karl Bär vom Umweltinstitut München wurde aufgrund des tödlichen Unfalls von Michael Grüner ebenfalls verschoben. Damit verzögert sich eine mögliche Beilegung der Südtiroler Pestizidprozesse erneut. Hier kam es bereits mehrfach zu Vertagungen, da die Kläger – unter anderem der Südtiroler Landesrat für Landwirtschaft Arnold Schuler – angekündigt hatten, die Anzeigen gegen Schiebel und Bär zurückzuziehen. Die dafür benötigten 1.376 Vollmachten von Landwirt*innen, die sich der Anzeige Schulers angeschlossen hatten, sollten bis zum 14. Januar eingesammelt und dem Gericht vorgelegt werden. Damit hätte das juristische Verfahren wegen übler Nachrede eingestellt werden können. Da ein Teil der Vollmachten auf Michael Grüner persönlich ausgestellt wurden, ist das nun nicht möglich.
Hintergrund
Das Umweltinstitut München hatte im Jahr 2017 mit einer Kampagne den hohen Einsatz von Spritzmitteln in den Südtiroler Apfelplantagen kritisiert. Alexander Schiebel veröffentlichte im selben Jahr das Buch »Das Wunder von Mals«, in dem er den Kampf einer Bürgerinitiative für ein pestizidfreies Mals schildert und dabei auch den Pestizideinsatz in Südtirol und das Verhalten der dortigen Obstwirtschaft anprangert. Der Südtiroler Landesrat Arnold Schuler hatte Schiebel, seinen Verleger Jacob Radloff sowie Karl Bär und mehrere Vorstände des Umweltinstituts München daraufhin gemeinsam mit über 1.300 Landwirt*innen angezeigt. Die Ermittlungen gegen Radloff und die Vorstände wurden am 28. Oktober aus Mangel an Beweisen eingestellt. Schiebel und Bär drohen bei einer Niederlage nicht nur eine Haft- und Geldstrafe, sondern auch mögliche Schadensersatzforderungen in Zivilverfahren und damit der finanzielle Ruin.
Mehr zum Prozess erfahren Sie auf unserer Themenseite »Das Wunder von Mals« vor Gericht >>.